Konkret ging es um Unterlagen zur Rechtfertigung von Drohnenangriffen gegen Terrorverdächtige und dabei auch gegen US-Bürger.
Drohnenangriffe der USA dienen dem Vorgehen gegen Terrorverdächtige. /


Die Zeitung und zwei ihrer Journalisten hatten unter Verweis auf die Pressefreiheit die Herausgabe der Unterlagen verlangt.
Diese müssen laut der Gerichtsentscheidung nun in grossen Teilen zugänglich gemacht werden. Die drei Richter erklärten zur Begründung für ihre Entscheidung unter anderem, dass Inhalte der bisher geheimen Unterlagen schon mehrmals öffentlich zitiert worden seien - unter anderem von US-Präsident Barack Obama.
Al-Kaida geschwächt
Ausserdem hätten die Kläger «nicht die Legalität der Drohnenangriffe in Frage stellen wollen», sondern lediglich Informationen darüber verlangt.
Die USA setzen in Pakistan und weiteren Ländern immer wieder Drohnen ein, um mutmassliche islamistische Extremisten aus der Luft zu bekämpfen. Das Vorgehen ist äusserst umstritten, unter anderem, weil dabei immer wieder Zivilisten getötet werden.
Die US-Regierung besteht aber darauf, dass die Drohneneinsätze legal seien und unter anderem das Terrornetzwerk Al-Kaida markant geschwächt hätten.