Die wichtigsten Anklagepunkte seien bestätigt worden, sagte Lauber nach dem Prozess in Bellinzona gegenüber Medienvertretern. Ein wesentlicher Punkt sei, dass die Gefährlichkeit von Propaganda anerkannt worden sei. Zudem habe das Gericht geurteilt, dass die beiden Kurden aus dem Irak das Gastrecht in der Schweiz schwer verletzt hätten.
Das Urteil habe die Bundesanwaltschaft (BA) auch darin bestätigt, Berichte des Geheimdienstes verwerten zu dürfen. Lauber schränkte ein, dass die BA auf eine "Beteiligung an einem kriminellen Netzwerk" hinaus wollte.
Die U-Haft von jeweils rund einem Jahr wird den Verurteilten auf die Strafe angerechnet. (Archivbild) /


Das Gericht sah nur eine "Unterstützung" als erwiesen an.
Keine kriminelle Organisation
Langfristig sei in diesem Punkt eventuell eine Änderung der Gesetze anzustreben, sagte Lauber. Es müsste berücksichtigt werden, dass sich eine Bewegung wie Al-Kaida im Verlaufe der Jahre in ihrer Struktur verändert. Der Richter hatte in seinem Urteil die europäisch vernetzte Gruppierung um die beiden Kurden selbst nicht als kriminelle Organisation definiert.
Der Hauptbeschuldigte, ein 35-jähriger Kurde aus dem Irak, war vom Bundesstrafgericht zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sein jüngerer Bruder erhielt eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren.
Beide Männer wurden der Unterstützung einer kriminellen Organisation und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Die U-Haft von jeweils rund einem Jahr wird ihnen auf die Strafe angerechnet.