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Beurteilung von verwahrten Straftätern - Fachkommission stehtBern - Die Behörden können sich künftig auf die Beurteilung einer Fachkommission abstützen, wenn sie entscheiden müssen, ob ein lebenslänglich verwahrter Straftäter behandelbar ist. Der Bundesrat hat die Mitglieder der Kommission gewählt.ig / Quelle: sda / Donnerstag, 15. Mai 2014 / 11:27 h
Dem Gremium gehören zehn Fachleute auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie aus allen Landesteilen an, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Donnerstag mitteilte. Präsidiert wird die Kommission von Ariel Eytan. Unter den Mitgliedern ist Frank Urbaniok, der Chefarzt des Psychiatrisch-psychologischen Dienstes des Kantons Zürich.
Bislang ist ein einziger Straftäter rechtskräftig zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden, wie das BJ festhält.
Bislang ist ein einziger Straftäter zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden.(Symbolbild) /
Die Behörden müssen jeweils prüfen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass ein verwahrter Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt. Gericht kann Verwahrung aufheben Die Eidgenössische Fachkommission soll die kantonalen Behörden nun dabei unterstützen. Ihre Beurteilungen haben den Charakter von medizinischen Gutachten zu Handen der kantonalen Behörden. Kommt eine kantonale Behörde zum Schluss, der Täter könne therapiert werden, so wird dieser in einer geschlossenen Einrichtung behandelt. Zeigt die Behandlung, dass sich seine Gefährlichkeit erheblich verringert hat und so weit verringern lässt, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt, kann ein Gericht die lebenslängliche Verwahrung aufheben. In einem solchen Fall würde eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet.
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