Im Zeitraum zwischen März und Mai 2014 besichtigte und untersuchte ein Recherche-Team 43 von derzeit 81 bei den rumänischen Veterinärbehörden registrierte staatliche Tierheime in Rumänien, quer durch 33 Bezirke, inklusive Bukarest.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind bestürzend: Keines der rumänischen Tierheime agierte konform mit dem Gesetz zur Regelung des nationalen Streunerhundeprogramms (Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 in der durch das Gesetz 258/2013 geänderten Fassung).
29 Gesetzesverstösse
In den besuchten Tierheimen wurden bis zu 29 Gesetzesverstösse dokumentiert, wie zum Beispiel tote Hunde, die im Tierheim zwischen noch lebenden Hunden lagen (7 Prozent der besuchten Tierheime), überfüllte Zwinger (47 Prozent), Hündinnen und ihre Welpen, die zusammen mit anderen Hunden gehalten wurden (42 Prozent), Futter gemischt mit Müll, Urin und Exkrementen auf dem Boden der Hundezwinger (74 Prozent), Abwasser, das durch die Zwinger rann (63 Prozent). Ausserdem wurden Blutspuren in vielen Käfigen sowie blutende und kranke Hunde in mehreren Tierheimen beobachtet und durch Videoaufnahmen dokumentiert.
Diese Gesetzesverstösse sind nicht nur gesundheitsschädlich für die Tiere und Pfleger, sondern auch für die Bevölkerung, besonders weil es sich um öffentlich zugängliche Bereiche handelt.
«Dieser Report enthüllt katastrophale Mängel in rumänischen Tierheimen. Humane Haltungsbedingungen sind hier Fehlanzeige. Die Situation ist ausser Kontrolle», betont Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei «Vier Pfoten».
Ausserdem finden aktuell illegale Tötungen statt. «Obwohl die Anwendungsnormen des Gesetzes vom Bukarester Appellationsgericht am 20. Juni 2014 aufgehoben wurden, ist das Tötungsgesetz noch gültig. Wir appellieren noch einmal an die rumänische Regierung, mit uns und allen relevanten Stakeholdern zu kooperieren und das Tötungsgesetz durch eine Dringlichkeitsverordnung abzuschaffen, die für sichere Strassen ohne Tötungen sorgt.»
Rechtlicher Hintergrund:
Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 zur Regelung des nationalen Streunerhundeprogramms trat im Jahr 2001 in Kraft, als die Tötungen in Rumänien begannen.
Es warten viele Hunde auf eine Adoption. /

Es liegen auch viele tote Hunde zwischen den lebenden. /

Die Hunde sind sehr krank. /


Sie soll das nationale Streunerhundeprogramm, die Situation der Streunerhunde und die Art, wie sie getötet werden, kontrollieren. Sie definiert die Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen der Hunde und die Mittel, Werkzeuge und Substanzen, die bei Tötungen verwendet werden müssen. Nach mehreren Novellierungen wurde am 26. September 2013 das Gesetz 258/2013 verabschiedet, das die Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 ergänzte.
Die durch das Gesetz 258/2013 ergänzte Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 erlaubt das Töten eines Hundes, der nicht, nachdem er gefangen wurde, innerhalb von 14 Tagen adoptiert oder von seinem rechtmässigen Besitzer abgeholt wird. Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 in der durch das Gesetz 258/2013 geänderten Fassung war jedoch erst anwendbar, als die Anwendungsnormen im Dezember 2013 in Kraft traten. Seit die Anwendungsnormen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 in der durch das Gesetz 258/2013 geänderten Fassung vom Bukarester Appellationsgericht am 20. Juni aufgehoben wurden, ist die Tötung von Streunerhunden nicht mehr legal.