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Kanton Zug will nicht so viel zahlen

Zürich - Der Zuger Regierungsrat fordert eine Reduktion seines Beitrags 2015 in den Nationalen Finanzausgleich (NFA). Im Vergleich zum Wachstum der Finanzkraft müsse er im kommenden Jahr 68 Millionen Franken zu viel zahlen, moniert er in einer Mitteilung vom Donnerstag.

bg / Quelle: sda / Donnerstag, 14. August 2014 / 14:09 h

Im laufenden Jahr muss der Kanton Zug Ausgleichszahlungen von netto 279,5 Millionen Franken zahlen. Das sind pro Einwohnerin und Einwohner 2514 Franken. Nächstes Jahr sind gar 316,6 Millionen Franken fällig, 2806 Franken pro Kopf. Diese Steigerung «übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen», heisst es in der Mitteilung. Die Finanzkraft des Kantons steige nämlich bei weitem nicht im gleichen Ausmass wie die NFA-Zahlungen. Das Ressourcenpotenzial steige von 2014 auf 2015 um 10 Prozent, der NFA-Beitrag aber um 13 Prozent. Vergleiche man das Jahr 2008, als der NFA eingeführt wurde, mit 2015 so ergibt sich laut Regierungsrat «ein Betrag von 68 Millionen Franken, den der Kanton Zug zu viel bezahlen muss». Diese Überbewertung ist nach Ansicht der Zuger Regierung auf eine unzulässige Bemessung der Steuern juristischer Personen zurückzuführen.



Zug wehrt sich gegen den hohen Beitrag. /

Deren Gewinne dürften nicht mit dem Faktor 1 gewichtet werden, sondern nur mit Faktor 0,7.

Gewinnsteuer gesenkt

Die Abschöpfbarkeit der Unternehmensgewinne habe auf internationaler Ebene abgenommen, sagte Finanzdirektor Peter Hegglin zur Nachrichtenagentur sda. Auch der Kanton Zug habe die Gewinnsteuer in den letzten Jahren gesenkt - aber «nicht so forsch wie andere Kantone». Er liege etwa im Mittelfeld. Es gehe nicht an, dass Nehmerkantone das Geld aus dem NFA dazu verwendeten, um im Steuerwettbewerb die Geberkantone zu unterbieten, heisst es in der Mitteilung weiter. Kantone, die dies täten, hätten genügend eigene Ressourcen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Regierungsrat verlangt nun zweierlei. Erstens eine Senkung des NFA-Betrags für 2015. Zweitens aber auch eine Systemänderung: Per sofort solle der Bund die Verordnung ändern, welche die Unternehmensgewinnsteuer regelt.

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