Bruderer fordert, dass der Bundesrat die bestehenden Anforderungen an frühe pränatale Untersuchungen präzisiert, um das Missbrauchsrisiko zu reduzieren. Das Problem besteht darin, dass neue pränatale Untersuchungen bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft durchgeführt werden können.
Geschlecht als Abtreibungsgrund
Die Resultate liegen vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche vor - also vor jenem Zeitpunkt, bis zu welchem ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist.
Das Geschlechts des Babys bestimmen? - Ein Wunsch, der viele Gegner kennt. /


Oft teilen die Laboratorien den Ärztinnen und Ärzten auch die Befunde über die Geschlechtschromosomen mit, die als Nebenbefund vorliegen.
Der Bundesrat hält in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest, er teile die Meinung der Motionärin, dies könne die Gefahr mit sich bringen, dass eine Schwangerschaft einzig aufgrund des Geschlechts abgebrochen werde.
Alternative Lösungen
Eine mögliche Lösung wäre, den Laboratorien die Weitergabe von Informationen über das Geschlecht zu untersagen. Dies schlägt auch Bruderer vor. Der Bundesrat gibt aber zu bedenken, dass die nicht-invasiven pränatalen Untersuchungen zumeist in ausländischen Laboratorien durchgeführt würden, bei denen ein solches Verbot kaum durchgesetzt werden könnte.
Zudem sei nicht auszuschliessen, dass in naher Zukunft Tests erhältlich seien, die direkt von der Ärztin oder vom Arzt ohne Beizug eines Laboratoriums angewendet und ausgewertet werden könnten. Der Bundesrat will deshalb auch andere Lösungsansätze prüfen, um die Missbrauchsgefahr reduzieren zu können.