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Asbestschäden: Nationalrat für Verjährung nach 20 Jahre

Bern - Der Nationalrat will Asbestopfer und andere Opfer von gesundheitlichen Spät- und Langzeitschäden besser stellen. Er hat sich am Donnerstag als Erstrat dafür ausgesprochen, dass Spätschäden an Menschen erst nach 20 Jahren verjähren sollen statt wie heute nach 10 Jahren.

bert / Quelle: sda / Donnerstag, 25. September 2014 / 13:45 h

Der Bundesrat hatte eine Frist von 30 Jahren vorgeschlagen. Das war dem Nationalrat jedoch zu lang. Er entschied sich mit 111 zu 80 Stimmen für eine Verjährungsfrist von 20 Jahren.

Deutlich abgelehnt wurden Minderheitsanträge von links und rechts. Die SVP wollte bei der heutigen Frist bleiben, die Linke drängte hingegen auf eine noch grosszügigere Regelung. Eine Frist von unter 30 Jahren sei "fern von gut und böse", sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH).

Die Gegner einer längeren Frist verwiesen auf den bürokratischen Aufwand, der dadurch ausgelöst würde, dass beispielsweise Firmen ihre Akten länger aufbewahren müssten. Christa Markwalder (FDP/BE) warnte, eine 30-jährige Verjährungsfrist wecke Hoffnungen, die angesichts der Beweisschwierigkeiten kaum erfüllt werden könnten.

Bei der 30-jährigen Frist handle es sich um einen Kompromiss, warb Justizministerin Simonetta Sommaruga vergeblich für den bundesrätlichen Vorschlag. Sie verwies auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der im März die Frist der Schweiz als zu kurz gerügt hatte.

Keine Rückwirkung

Umstritten war in der grossen Kammer die Frage der Rückwirkung. Der Bundesrat hatte diese zunächst vorgeschlagen, nach Kritik in der Vernehmlassung jedoch darauf verzichtet.

Eine linke Minderheit setzte sich dafür ein, dass das neue Recht auch für jene Fälle gelten soll, die nach altem Recht bereits verjährt sind. "Das wäre eine gerechte Lösung", befand Susannne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).

Die Gegner argumentierten hingegen, dass eine Rückwirkung die Rechtssicherheit schwächen würden. "Das wäre ein schlechtes Zeichen", sagte Guillaume Barazzone (CVP/GE).



Die vom Bundesrat vorgeschlagene Frist von 30 Jahren erscheint dem Nationalrat als zu lange. /

Der Nationalrat schloss sich dem an und sprach sich mit 131 zu 56 Stimmen gegen die Rückwirkung aus.

Sommaruga brachte im Verlaufe der Debatte noch eine andere Lösung ins Spiel: Der Bundesrat würde für eine Sonderregelung für Asbestopfer Hand bieten, liess sie durchblicken. Die vorberatende Kommission wiederum schlägt die Einrichtung eines Fonds für Asbestopfer vor. Die entsprechende Motion soll in einer späteren Session behandelt werden.

Keine "Lex Asbest"

Grundsätzlicher Widerstand gegen die Revision des Verjährungsrechts kam von FDP und SVP: Beide Fraktionen hätten gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollen.

Ziel des Bundesrates sei es ursprünglich gewesen, das Verjährungsrecht zu vereinfachen, rief Yves Nidegger (SVP/GE) in Erinnerung. Der vorliegende Vorschlag erfülle dieses Ziel aber nicht. Die Revision des Verjährungsrechts verkomme zu einer "Lex Asbest", doppelte Luzi Stamm (SVP/AG) nach.

Justizministerin Sommaruga wies diesen Vorwurf zurück. Vielmehr sei es eine "Vorlage für die Zukunft". Kommissionspräsident Alec von Graffenried (Grüne/BE) betonte, dass die Verlängerung der Frist nicht nur Asbestopfern nütze.

Er verwies auf die Brandkatastrophe in Gretzenbach SO im Jahr 2004: Sieben Feuerwehrmänner starben damals, als eine Decke einbrach - die Fehler beim Errichten der Überbauung waren bereits verjährt. Zu denken sei aber auch an künftige Technologien und ihre Risiken wie etwa die Nanotechnologie.

Keine Änderung bei Mietforderungen

Der Nationalrat beschoss am Donnerstag eine weitere Verjährungsfrist zu verlängern, und zwar jene für Forderungen, die aus unerlaubten Handlungen oder ungerechtfertigter Bereicherung entstehen. Heute beträgt die relative Frist ein Jahr, künftig sollen es drei Jahre sein. Das entschied die grosse Kammer mit 125 zu 47 Stimmen gegen den Willen der SVP.

Auch die Verjährungsfrist bei Miet- und Lohnforderungen wollte der Bundesrat verlängern, und zwar von fünf auf zehn Jahre. Im Nationalrat stiess dieser Vorschlag aber auf breiten Widerstand - er entschied mit 171 zu 9 Stimmen, bei der heutigen Regelung zu bleiben.

In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 84 zu 45 Stimmen bei 59 Enthaltungen gut. Damit geht diese nun an den Ständerat.

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