Der Vorstoss sieht vor, im Sozialhilfegesetz eine Regelung zur Benützung von Motorfahrzeugen zu verankern. Konkret sollen die Kosten, die durch ein Auto entstehen, nicht mehr von der Sozialhilfe übernommen werden.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein Sozialhilfebezüger wegen Krankheit, Behinderung oder aus beruflichen Gründen zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Linke, EVP, BDP und die Mehrheit der Grünliberalen lehnten den Vorstoss ab.
«Unverhältnismässig»
Sie bezeichneten ihn als «unverhältnismässig».
Die Kosten, die durch ein Auto entstehen, sollen nicht mehr von der Sozialhilfe übernommen werden. (Symbolbild) /


Im verbindlichen Handbuch der Sozialhilfebehörden seien der Besitz und der Gebrauch eines Autos bereits beschrieben.
Zudem dürfe die Sozialbehörde ein Nummernschild einziehen, wenn elementare Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung oder Körperpflege aufgrund der Autokosten beeinträchtigt würden. Der Zürcher Regierungsrat war ebenfalls gegen eine Auto-Regelung im Sozialhilfegesetz. Sie habe vor Gericht wohl ohnehin keinen Bestand.
Die Schlussabstimmung im Kantonsrat findet in einigen Wochen statt. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.