Diese Transparenz soll dazu führen, dass die Mietzinse weniger rasch steigen. In der Vernehmlassung hatten FDP und SVP die Massnahme abgelehnt. Auch die Kantone unterstützten den Vorschlag nicht einhellig. Nach Beurteilung des Bundesrats halten sich Befürworter und Gegner aber die Waage, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Die Befürworter erhofften sich von der Transparenz eine dämpfende Wirkung auf die Mietzinse. Die Gegner bemängeln den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Vermieter sowie die Rechtsfolgen bei einer nicht korrekten Verwendung des Formulars.
Entscheid für Transparenz
Nach Abwägung dieser Vor- und Nachteile hat sich der Bundesrat für den Grundsatz der Transparenz entschieden. Er beauftragte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), bis April 2015 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Durch die Formularpflicht im Mietrecht, kann die Miete weniger schnell steigen. /


Mit diesem soll die Pflicht zur Bekanntgabe des Vormietzinses in der ganzen Schweiz eingeführt werden. Heute gilt diese nur in sieben Kantonen.
Andere Elemente waren in der Vernehmlassung weniger umstritten gewesen. So sollen die Vermieter während des ersten Jahres den Mietzins nicht wegen wertvermehrender oder energetischer Verbesserungen erhöhen dürfen.
Mit dieser einjährigen Sperrfrist möchte der Bundesrat verhindern, dass Mieterinnen oder Mieter kurz nach Mietbeginn eine unerwartete Mietzinserhöhung erhalten. Erlaubt wäre dies künftig nur, wenn der Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich darüber informiert worden ist.
Erleichterungen für Vermieter
Den Vermietern will der Bundesrat mit administrativen Entlastungen entgegenkommen. Mitzinserhöhungen und Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten sollen Vermieter künftig auch mit einer mechanisch nachgebildeten Unterschrift versehen können. Wird der Mietzins gemäss einer im Vertrag vereinbarten gestaffelten Erhöhung verändert, kann der Vermieter dies ohne Verwendung eines Formulars schriftlich mitteilen.
Schliesslich sollen die mietrechtlichen Formulare im Zusammenhang mit Mietzinserhöhungen, Bekanntgabe des Vormietzinses und Kündigung des Mietverhältnisses neu durch den Bund und nicht durch die Kantone erlassen oder genehmigt werden. Damit würde eine Anpassung an das für das Mietrecht massgebende Zivilprozessrecht vollzogen, welches seit 2011 ebenfalls auf der Bundesebene geregelt ist.
Im Zusammenhang mit Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt hat der Bundesrat verschiedene weitere Massnahmen geprüft. Die Arbeitsgruppe «Wohnungspolitischer Dialog» von Bund, Kantonen und Städten hatte unter anderem angeregt, nicht mehr benötigte Grundstücke von SBB oder armasuisse dem preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.