Die täglichen Kosten für Radio- und Fernsehgebühren in der Deutsch- und Westschweiz seien tiefer als jene für die tägliche Zeitungslektüre, heisst es im Video. Zur Illustration werden die Preise für ein Jahresabo des «Tages-Anzeiger» und der «SonntagsZeitung» sowie von «Le Matin» und «Le Matin Dimanche» genannt, die alle zu Tamedia gehören.
Gegen diesen Vergleich reichte das Zürcher Medienunternehmen Klage ein. Mit dem Spot «Service Public und Wirtschaftlichkeit» habe die SRG gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen, argumentierte Tamedia. Die genannten Preisangaben seien falsch, die SRG habe demnach unzulässige vergleichende Werbung betrieben.
In seinem Urteil vom 2. Oktober stützt das Handelsgericht des Kantons Zürich die Sicht des Zürcher Medienunternehmens, wie die «NZZ am Sonntag» in ihrer jüngsten Ausgabe berichtete.
Mit dem Spot «Service Public und Wirtschaftlichkeit» im Internet habe die SRG gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen. /

Kosten nicht vergleichbar
Die Kosten der erwähnten Zeitungen seien nicht mit Radio- und Fernsehgebühren vergleichbar, heisst es im Urteil, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Die im Spot gezogenen Preisvergleiche seien deshalb aus dem Video zu entfernen.
Die SRG muss die Gerichtskosten von 9000 Franken übernehmen. Zudem muss sie Tamedia eine Prozessentschädigung von 14'000 Franken zahlen. Falls die SRG die umstrittene Passage nicht aus dem Video entfernt, muss sie mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken rechnen. Am Sonntag war das Video noch immer im Internet abrufbar.
Die SRG habe entschieden, das Urteil anzufechten und fristgerecht eine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen, teilte SRG-Sprecher Daniel Steiner auf Anfrage mit.
Aus Sicht von Tamedia ändert der angekündigte Weiterzug allerdings «rechtlich nichts an der Verpflichtung der SRG, dass Video sofort zu entfernen», sagte Unternehmenssprecher Christoph Zimmer zur sda.