Die Stellungnahme des Deutschen Hans-Joachim Eckert, dem Vorsitzenden der FIFA-Ethikkommission, sei kein Schlussbericht und daher «weder rechtsverbindlich noch anfechtbar», so die Begründung der Rekurskommission.
Garcia hatte zahlreiche unvollständige und fehlerhafte Darstellungen der Tatsachen und Schlussfolgerungen kritisiert und daher Rekurs gegen den Bericht eingelegt.
Eckert stellte keine gravierenden Verstösse bei der WM-Vergabe an Russland und Katar fest. /


Eckert hatte zuvor in seinem Urteil keine gravierenden Verstösse bei der WM-Vergabe an Russland und Katar festgestellt.
Beschwerden werden nicht eingetreten
Zudem gab die FIFA bekannt, dass auf die Beschwerden von Phaedra Almajid, einer früheren Mitarbeiterin von Katars Bewerbungskomitee, sowie von Bonita Mersiades, der ehemaligen Chefin für öffentliche Angelegenheiten von Australiens Kandidatur, nicht eingetreten wird. Die beiden Frauen hatten sich über einen angeblichen Verstoss gegen die Vertraulichkeit durch den Bericht von Eckert beschwert.
Die FIFA-Disziplinarkommission unter dem Vorsitz von Claudio Sulser kam zum Schluss, dass «die an der Untersuchung Mitwirkenden lange vor der Veröffentlichung (...) (des Berichts) mit eigenen Medienaktivitäten an die Öffentlichkeit gelangt seien und die Beschwerde betreffend Verletzung des Vertrauensschutzes folglich haltlos sei».