In den Kosten enthalten sind gemäss den Angaben einmalige Aufwände für die Abgeltung der Einreisekosten und für die Ausrichtung der Integrations- und Verwaltungskostenpauschale, zudem die jährlich wiederkehrende Globalpauschale für die Sozialhilfekosten an die Kantone. Diese wird den Kantonen für Flüchtlinge während höchstens fünf Jahren ausgerichtet, für vorläufig Aufgenommene während sieben Jahren.
Personen, die bei der Einreise betagt oder krank sind und daher dauernde Unterstützung brauchen, werden vom Bund länger unterstützt.
Der Bundesrat hat entschieden, im Lauf der nächsten drei Jahre 2000 Personen aufzunehmen. /


Diese Kosten sind laut EJPD heute noch nicht abschätzbar. Das gleiche gilt für die Kosten, die die Kantone zu tragen haben, wenn die Abgeltung durch den Bund ausgelaufen ist.
Der Bundesrat hatte vorletzte Woche entschieden, im Rahmen eines Wiederansiedlungsprogramms des UNHCR im Lauf der nächsten drei Jahre 2000 Personen aus Syrien Schutz zu gewähren. Weitere 1000 Personen sollen mit einem humanitären Visum in die Schweiz gelangen. Zudem sollen die Mittel für die Hilfe vor Ort um 20 Millionen Franken auf aufgestockt werden.