Zuvor hatte Italien der Schweiz die zur Ausreise nötigen Garantien gegeben. Gemäss EGMR-Entscheid vom vergangenen November darf die Schweiz Familien im Rahmen des Dublin-Abkommens nur nach Italien überführen, wenn für jeden Fall individuelle Garantien von Italien vorliegen.
Die Garantien für die afghanische Familie habe die Schweiz noch im November erhalten, teilte das Staatssekretariat für Migration am Mittwoch mit.
Garantie nicht getrennt zu werden
Die achtköpfige Familie, auf deren Asylgesuch die Schweiz nicht eingetreten war, sei schliesslich am Dienstag nach Italien ausgereist. Sie lebe dort nun in einer kindgerechten Wohnung, hiess es.
Italien habe der Familie garantiert, dass sie nicht getrennt werde. (Symbolbild) /


Dies war eine der Vorgaben des Gerichtshofes in Strassburg. Italien habe auch garantiert, dass die Familie nicht getrennt werde.
Das EGMR-Urteil verpflichtet die Schweiz, für jeden Rückführungsfall individuelle Garantien einzuholen. Von italienischer Seite sei in der Folge der Schweiz zugesichert worden, bei Rückführungen von Familien in jedem Einzelfall die entsprechenden Garantien beizubringen.
Italien gewährleiste, dass die Familieneinheit gewahrt bleibe und die Asylsuchenden in angemessenen Unterkünften einquartiert würden. Dies habe Mario Morcone, Direktor des Departements für Bürgerfreiheiten und Migration im italienischen Innenministerium, zugesagt, hiess es weiter.