Die Weisung des Presserates kommt letztlich alles andere als überraschend, hat aber ursprünglich einen ganz anderen Hintergrund. Vor wenigen Wochen hat der tragische Absturz des Germanwings-Flugs 4U9525 eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob man die Identität des Co-Piloten A. L. (Anmerkung der Redaktion: Andreas Lubitz, wohnhaft in Montabaur und Düsseldorf) aus medienethischer Sicht hat kenntlich machen dürfen. Erfreuliche 99.8% der Schweizer Chefredaktoren, Ressortleiter und Newsticker-Praktikanten erkannten damals journalistisch trittfest, dass der mutmassliche Massenmörder seinen Persönlichkeitsschutz verwirkt hat und als «Person der Zeitgeschichte» für die Öffentlichkeit identifizierbar sein muss.
Kein Pardon für Suff-Sarah
Diese Sicht der Dinge wird durch die heutige Stellungnahme des Presserates gestützt: «Andreas Lubitz ist ganz klar eine Person der Zeitgeschichte.
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Genauso wie übrigens die Wiler (SG) Stadtparlamentarierin Sarah Bösch.» Diese an der Hofwiesenstrasse 12a im dritten Stock wohnende, alleinerziehende Jungpolitikerin könne durch ihre unüberlegten Facebook-Posts und trotz ihres lediglich kommunalen Mandats nicht mehr davor geschützt werden, national auf sämtlichen Newsportalen an den Pranger gestellt zu werden. «Geschichtsschreibung wird von Menschen gemacht», hält der Presserat fest: «Es ist also letztlich das Interesse der Leser, das bestimmt, was zeitgeschichtlich relevant ist oder sein wird.» Und was, wenn nicht das unüberlegte Handeln von SVP-Kommunalpolitikerinnen «kann denn bitteschön noch zeitgeschichtlich bedeutsamer sein?»
Kein historisches Interesse an F.H.
Doch die eigentliche Sensation folgt im letzten Abschnitt des heute veröffentlichen Entscheids: «Völlig unhaltbar sind jedoch Namensnennung und Bildgebrauch im Zusammenhang mit dem Besuch des Französischen Staatspräsidenten F. H. in der Schweiz.» Dieser Politiker gehöre zu den erfolglosesten Staatsoberhäuptern der fünften Republik Frankreichs und sei im Volk unbeliebter als jeder andere Präsident vor ihm. «Es ist unverständlich, wenn eine Person, an die sich schon kurz nach ihrer Amtszeit niemand mehr erinnern kann oder will, nun überall mit vollem Namen und identifizierbaren Porträtaufnahmen in den Medien erscheint», hält der Presserat in seiner Rüge weiter fest. Darüber hinaus hält das Gremium die «aktuelle, hyperventilierende Berichterstattung über den Staatsbesuch für befremdlich und stossend, da kein politischer Vorgang auf Augenhöhe vermittelt werde, sondern der Eindruck entstehe, ein gottähnliches Wesen erweise der Schweiz allein durch die Gnade seiner Präsenz unermessliche Ehre.»