Man habe deshalb keine Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt. Die Bundesanwaltschaft bestätigte eine entsprechende Meldung der "NZZ".
Der Haftrichter hat eine Ausweis- und Reisesperre erlassen, also Pass und ID des Mannes eingezogen sowie eine Meldepflicht bei der Polizei erlassen, wie die Bundesanwaltschaft gegenüber Bundeshaus-Radio sagte.
Das Verfahren gegen den jungen Mann aus dem Grossraum Zürich läuft aber trotz seiner Entlassung weiter.
Der mutmassliche Dschihadist ist wieder frei. (Symbolbild) /


Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn, eine Reise in das syrisch-irakische Kriegsgebiet geplant zu haben, um sich dort der Terrororganisation Islamischer Staat anzuschliessen.
Der 25-Jährige soll sich deshalb wegen der Unterstützung einer kriminellen Organisation wie Al-Kaida und Islamischer Staat verantworten. Diese Gruppierungen sind seit Anfang des Jahres per dringliches Bundesgesetz in der Schweiz verboten. Die Bundesanwaltschaft führt gegenwärtig rund zwei Dutzend Strafverfahren gegen mutmassliche Dschihadisten.