|
||||||
|
||||||
|
|
Nationalrat heisst Krebsregister grundsätzlich gutBern - Der Nationalrat ist damit einverstanden, dass in der Schweiz Krebserkrankungen künftig landesweit und vollständig nach einheitlichen Kriterien registriert werden. Im Gegensatz zum Bundesrat will der Nationalrat die Daten bis zu 80 Jahre lang aufbewahren.bg / Quelle: sda / Dienstag, 8. Dezember 2015 / 10:50 h
Mit dem Krebsregister sollen die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen verbessert werden. Nur mit vollständigen Daten lasse sich abklären, ob etwa Atomkraftwerke, Industrieanlagen oder verkehrsreiche Wohnlagen einen Einfluss auf das Krebsrisiko hätten, schreibt der Bundesrat dazu in der Botschaft.
Widerspruchsrecht für Patienten Vorgesehen ist, dass Spitäler, Ärzte und Gesundheitsinstitutionen Krebsfälle dem zuständigen kantonalen Register melden müssen. Diese leiten die Daten in anonymisierter Form an das nationale Register weiter. In den Kantonen erfasst werden sollen Daten zur Person, zur Diagnose und zur Erstbehandlung sowie zum Verlauf der Krankheit. Patienten und Patientinnen können der Registrierung widersprechen. Krebserkrankungen von Kindern und Jugendlichen werden im Kinderkrebsregister erfasst, das der Bund führt. Zu bestimmten Krebserkrankungen und Personengruppen sollen zusätzliche Daten registriert werden. Die grosse Kammer behandelte den Gesetzesentwurf am Dienstag als Erstrat. Sie hiess die Vorlage ohne Diskussion mit 171 gegen 3 Stimmen aus der SVP-Fraktion und ohne Enthaltungen gut. Das Gesetz geht nun an den Ständerat.Rücksicht auf die Forschung Auf Antrag ihrer Gesundheitskommission beschloss der Nationalrat diskussionslos, dass die kantonalen Register die Daten erst 30 Jahre nach dem Tod der Patienten löschen dürfen.Eine bessere Prävention von Krebs ist das Ziel. /
Das Kinderkrebsregister soll die Daten erst 80 Jahre nach dem Tod der Patienten vernichten. Die Frist für die Anonymisierung der Daten will der Nationalrat von 30 auf 80 Jahre nach dem Tod ausdehnen. Der Nationalrat will mit den längeren Fristen der Forschung entgegenkommen. Der Bundesrat schlägt vor, dass die kantonalen Register die Daten löschen, sobald die nationale Krebsregistrierungsstelle sie überprüft hat. Mehr als fünf Jahre lang will der Bundesrat die Daten aber nicht aufbewahren lassen. Gesundheitsminister Alain Berset sagte im Rat, dass 80 Jahre «vielleicht zu lang» seien. Die Frage sollte im Ständerat noch vertieft angeschaut werden. 37'000 neue Diagnosen pro Jahr Jedes Jahr werden in der Schweiz 37'000 neue Krebsdiagnosen gestellt. Über 16'000 Menschen sterben jährlich an der Krankheit. Durchschnittlich entwickelt jede dritte Person im Laufe ihres Lebens eine Krebserkrankung, wobei rund 45 Prozent der Diagnosen bei Personen im Alter von 70 Jahren oder mehr gestellt werden. Bereits heute werden in der Schweiz Krebserkrankungen registriert, allerdings nicht nach einheitlichen Kriterien. 15 kantonale und kantonsübergreifende Register erfassen die Krebserkrankungen von 94 Prozent der Bevölkerung. Nur in den Kantonen Schaffhausen, Schwyz und Solothurn werden die Erkrankungen noch nicht registriert. Bereits vorhandene Daten sollen ins neue Register überführt werden.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|