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Apple scheitert mit Einspruch gegen E-Book-Urteil vor Supreme CourtWashington - Im Streit um illegale Preisabsprachen für elektronische Bücher ist der US-Technologiekonzern Apple mit seinem Einspruch vor dem Obersten Gerichtshof gescheitert. Der Supreme Court in Washington lehnte es am Montag ab, sich mit dem Fall zu befassen.fest / Quelle: sda / Montag, 7. März 2016 / 18:26 h
Damit hat eine Verurteilung von Apple durch ein Bundesgericht im Jahr 2013 Bestand, auf dessen Grundlage Verbraucher eine Millionenentschädigung erhalten sollen.
Apple hatte sich im Sommer 2014 in einem vorläufigen Vergleich zur Zahlung von 400 Millionen Dollar Entschädigung sowie 50 Millionen Dollar für Gerichtskosten bereit erklärt, gleichzeitig aber den Supreme Court zur endgültigen Klärung angerufen. Das US-Justizministerium begrüsste die Entscheidung der Obersten Richter. Die Klage wegen Apples illegaler Absprachen mit Buchverlagen sei damit «ein für alle Mal geregelt».
In dem Verfahren hatte das US-Justizministerium Apple zur Last gelegt, Ende 2009 und Anfang 2010 vor der Markteinführung des iPad-Tablets mit fünf grossen Verlagen Verträge für elektronische Bücher abgeschlossen zu haben, die zu Lasten der Konsumenten gingen.
Die Klage wegen Apples illegaler Absprachen mit Buchverlagen sei nun vom Tisch. /
Damals wurde der E-Book-Markt vom Online-Händler Amazon beherrscht, der Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte zum Missfallen der Verlage deutlich günstiger verkaufte als die gedruckten Exemplare in Buchläden. Während Amazon die Preise selbst setzte, bot Apple den Verlagen Verträge mit einer Preisbindung an. Bei diesem Modell konnten die Verleger höhere Preise festlegen, im Gegenzug erhielt Apple eine Kommission. Anschliessend setzten die Verlage auch bei Amazon und anderen E-Book-Anbietern eine Preiserhöhung durch. Die fünf Verlage Hachette, HarperCollins, Simon and Schuster, Penguin und Macmillan hatten früh millionenschweren Vergleichen zugestimmt. Apple liess es dagegen auf das Gerichtsverfahren ankommen. Der Konzern äusserte sich zunächst nicht zum Ausgang vor dem Obersten Gerichtshof.
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