Die Initiative «für Ernährungssicherheit» wurde vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) und einer Gruppe um den Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder lanciert. Sie wurde im Juli 2014 mit fast 150'000 Unterschriften eingereicht. Die Unterschriften dafür hatten die Initianten innert nur dreier Monate gesammelt.
Das Volksbegehren verlangt, dass der Bund die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln «aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion» stärkt. Zu diesem Zweck soll der Bund wirksame Massnahmen ergreifen, insbesondere gegen den Verlust von Kulturland. Die Initiative ist eine Reaktion auf die vom Parlament beschlossene Agrarpolitik 2014-2017.
Nein der Wirtschaftskommission
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) lehnt die Initiative «für Ernährungssicherheit» ab. Das Volksbegehren sei überflüssig, befand eine knappe Mehrheit der Kommission. Der Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Sie schloss sich damit der Position des Bundesrates an. Ernährungssicherheit, nachhaltige Produktion und Kulturlandschutz seien bereits heute in der Verfassung verankert, argumentierten sie.
Die Kommissionsminderheit verwies darauf, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz über Jahre hinweg gesunken sei. Die Landwirtschaft stehe in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen, die Perspektiven seien alles andere als rosig. Vor diesem Hintergrund sei es zu unterstützen, dass die Initiative die geltenden Verfassungsbestimmungen stärken wolle.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative abzulehnen. Auf einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative verzichtet er jedoch, nachdem der Entwurf in der Vernehmlassung durchgefallen war. Demnach sollte der Bundesrat verpflichtet werden, Massnahmen zur langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu treffen.
Der Bund soll den Verlust von Kulturland mit Massnahmen verhindern. /


Allerdings hatte der Bundesrat dabei nicht nur die Landwirtschaft, sondern die ganze Ernährungswirtschaft im Auge.
"Überflüssig und unklar"
Deutlich gegen das Begehren stellten sich die Mehrheit der FDP, die GLP und die SP. Die Initiative wolle etwas, das bereits in der Verfassung stehe, lautete der Tenor. Ernährungssicherheit, nachhaltige Produktion und Kulturlandschutz seien schon heute in der Verfassung verankert.
Das Anliegen fördere weder die Rechtssicherheit noch den Investitionsschutz, sagte Beat Walti (FDP/ZH) im Namen seiner Fraktion. Ernährungssicherheit mit Inlandsproduktion gleichzusetzen, sei ein Etikettenschwindel und der Sache nicht dienlich. "Die Schweiz kann nicht ohne Importe aus dem Ausland auskommen", sagte auch Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH).
Die Initiative bringe nichts für die Versorgungssicherheit, sie schaffe bloss Verwirrung, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE) im Namen der Grünliberalen.
Auch die Sozialdemokraten konnten im Volksbegehren keinen Mehrwert erkennen - auch nicht für die Konsumenten. Die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz sei bereits heute eine der intensivsten weltweit, sagte etwa Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Die Initiative sei sehr vage und dadurch frei interpretierbar, kritisierte Bea Heim (SP/SO). Das nähre den Verdacht auf eine "Mogelpackung".
Grosser Rückhalt beim Volk
Die Initiative "für Ernährungssicherheit" wurde vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) und einer Gruppe um den Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder lanciert. Sie ist eine Reaktion auf die vom Parlament beschlossene Agrarpolitik 2014-2017 und wurde im Juli 2014 mit fast 150'000 Unterschriften eingereicht. Die Unterschriften dafür hatten die Initianten innert nur dreier Monate gesammelt.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hatte die Initiative "für Ernährungssicherheit" knapp abgelehnt. Der Mehrheit sei es bis zuletzt ein Rätsel geblieben, welchen Nutzen die Gesetzesänderung konkret bringen würde, sagte WAK-Sprecher Beat Jans (SP/BS) am Mittwoch in einem emotionalen Statement.
Auch der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Auf einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative verzichtet er jedoch, nachdem der Entwurf in der Vernehmlassung durchgefallen war.
Die Initiative geht nun an den Ständerat. Sollte er sich dagegen aussprechen, käme das Volksbegehren ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments zur Abstimmung. Auch der Bundesrat müsste sich in diesem Fall zurückhalten: Wenn sich das Parlament nicht auf eine Empfehlung einigen kann, darf er ebenfalls keine abgeben.
In den letzten Jahren gab es bei mehreren Abstimmungen keine Empfehlung, so bei der Abzocker-Initiative und bei Initiativen zum Bausparen.