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Keine zusätzliche Vergütung von BiberschädenBern - Wenn Biber Strassen, Kanalböschungen und andere Infrastrukturen beschädigen, soll auch in Zukunft der Bund nicht zahlen müssen. Der Ständerat hat eine Standesinitiative aus dem Thurgau mit dieser Forderung abgelehnt. Der Entscheid fiel knapp mit 20 zu 17 Stimmen.arc / Quelle: sda / Mittwoch, 9. März 2016 / 13:50 h
«Der Schadensdruck ist zu gross geworden», begründete der Thurgauer Roland Eberle (SVP) die Standesinitiative am Mittwoch. Immer häufiger verursachten die Biber Schäden an Strassen, Dämmen oder Drainagen.
Laut einer Schätzung der Bundesverwaltung belaufen sich die Kosten schweizweit auf rund eine Million Franken. Der Biber ist in der Schweiz geschützt, natürliche Feinde hat er nicht - entsprechend wächst die Population.
Die Biber würden deshalb vermehrt auch in für sie ungeeignete Reviere ausweichen, etwa in die Nähe von Strassen, sagte die Thurgauerin Brigitte Häberli-Koller (CVP). Dadurch stiegen auch die Schäden an Infrastrukturen. Die Akzeptanz des Bibers in der Bevölkerung stehe wegen der angerichteten Schäden auf dem Spiel, mahnte sie.
Prävention statt Vergütung Die Mehrheit des Ständerats folgte jedoch der Argumentation der vorberatenden Kommission. Werner Luginbühl (BDP/BE) betonte in deren Namen, jene Schäden, die Biber an Kulturen und Bäumen anrichteten, würden bereits heute durch Bund und Kantone entschädigt. Nicht vergütet werden Schäden an Infrastrukturen. Angesichts der finanziellen Lage des Bundes sei es aber nicht angebracht, diesem neue Kosten aufzubürden, sagte Luginbühl.Der Biber ist einer der grössten Landschaftsgestalter im Tierreich. /
Vielmehr sollten die Massnahmen zur Verhinderung von Schäden vorangetrieben werden. Dazu beitragen könnte laut Luginbühl auch die Revision des Gewässerschutzgesetzes, das neu die Einhaltung einer gewissen Pufferzone fordert. Dies werde dazu führen, dass die eine oder andere Infrastruktur, die sehr nahe am Gewässer liege, aufgegeben werden müsse - was auch das Risiko von Biberschäden vermindere, sagte Luginbühl. Es gelte daher abzuwarten, welche Auswirkungen das Gewässerschutzgesetz habe. Nähmen die Schäden auch in anderen Kantonen zu, könne die Politik wieder aktiv werden. Die Forderung nach einer Bestandesregulierung werde auch bei den Bibern schon sehr bald kommen, prophezeite Luginbühl. Erfolgreiche Wiederansiedlung Heute leben in der Schweiz rund 2800 Biber, 500 davon im Thurgau. Vor 200 Jahren war das Tier in der Schweiz fast vollständig ausgerottet worden. Ab den 1950er Jahren wurde der Biber in den Gewässern verschiedener Regionen der Schweiz wieder angesiedelt. Der Biber ist einer der grössten Landschaftsgestalter im Tierreich. In ursprünglichen Landschaften baut er Dämme und beeinflusst damit die Vegetation und den Wasserhaushalt. Die Standesinitiative geht nun an den Nationalrat. Dieser hatte vor knapp zwei Jahren eine Motion von Valérie Piller (SP/FR) mit derselben Forderung abgelehnt.
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