Der Schuldspruch erfolgte wegen Gefährdung durch Sprengstoffe sowie versuchter Brandstiftung.
Es sei erwiesen, dass der Beschuldigte DNA auf dem Sprengsatz hinterliess, sagte die Richterin. Deshalb sei seine Täterschaft bewiesen. Der junge Mann habe zum Tatzeitpunkt eine rechte Gesinnung gehabt und in dieser Zeit im Internet zu Sprengsätzen Einträge geschrieben. In seiner Wohnung seien Gegenstände gefunden worden, die im Zusammenhang zum Sprengsatz standen.
Leib und Leben der Konzertbesucher bedroht
Es habe eine Gefährdung von Leib und Leben für die Konzertbesucher bestanden. Der Sprengsatz hätte einer Feuersbrunst im Konzertsaal auslösen können.
Der Täter des gescheiterten Anschlags auf die Berner Reitschule von 2007 wurde verurteilt. /


Er wurde jedoch zuvor vom Sicherheitspersonal entdeckt.
Der heute 26-Jährige handelte laut Gericht mit Vorsatz. Er deponierte den Sprengsatz an einem Ort, der von vielen Besuchern aufgesucht wurde. Seine Opfer seien «nichtsahnende, wehrlose Menschen» gewesen, so die Richterin. Das Alter des Täters und sein Verhalten seitdem wurden strafmildernd bewertet.
Die Verteidigung hatte in dem Indizienprozess einen Freispruch gefordert. Das Gericht sei nun aber den von der Staatsanwaltschaft hervorgebrachten Indizien - allen voran DNA-Spuren - vollumfänglich gefolgt. Dies sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft im Anschluss an die Urteilsverkündung auf Anfrage.