Gefilmt wurde jedoch nicht die ganze Beratung. Wer sich für die Diskussion der Lausanner Richter interessiert, wird deshalb enttäuscht sein.
Das Bundesgericht selbst hatte sich gegen eine Übertragung geäussert. (Symbolbild) /


Einsehbar ist das Material auf der Website
www.bger.ch.
Aufgenommen wurden die Begrüssung durch die Richter und die Schilderung des Sachverhaltes sowie die Verkündung des Urteils. Auch für die Zukunft sind bei ausgesuchten Fällen Aufnahmen vorgesehen.
Im Sommer 2013 hatte der FDP-Ständerat Martin Schmid in einer Motion verlangt, dass die öffentlichen Beratungen über ein Web-TV übertragen werden.
Bundesgericht gegen Übertragung
Dies sollte analog zu den Debatten im National- und Ständerat stattfinden. Schmid begründete seine Motion damit, dass mit einem Live-Stream der Mangel an Transparenz bei der Entscheidfindung des Bundesgerichts beseitigt werden könne.
Der Nationalrat lehnte die Motion ab, die der Ständerat mit klarem Mehr unterstützt hatte. Das Bundesgericht selbst hatte sich gegen eine solche Übertragung geäussert.