Konkret soll das SECO untersuchen, ob Bankgebühren, die beim Wertschriftentransfer anfallen, gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Daneben müsse geklärt werden, ob die Gebühren für die Kontoauflösung zulässig sei, schreibt der Preisüberwacher in einer Mitteilung vom Freitag.
Banken haben die Erwartungen nicht erfüllt. /


Die Banken hätten seine Erwartungen nicht erfüllt.
Der Preisüberwacher war letztes Jahr in einer Analyse zum Schluss gekommen, dass die Höhe der Bankgebühren die Mobilität der Kundinnen und Kunden einschränkt. Er vermutet, dass die Gebühren eher dazu dienen, Bankkunden vom Transfer ihrer Vermögenswerte zu einer anderen Bank abzuhalten oder sie dafür zu «bestrafen».
Pauschalgebühr
Die 32 untersuchten Banken belasten laut Preisüberwacher für den Transfer jeder einzelnen Position im Wertschriftenportfolio eine Pauschalgebühr von 50 bis 200 Franken. Bei einem Portfolio von 60'000 Franken könnten so zwischen 750 bis 3000 Franken an Gebühren anfallen.
Als problematisch erachtet der Preisüberwacher die Gebühren vor allem bei kleinen Portfolios und in Fällen wie der Gütertrennung bei einer Scheidung, der Auflösung einer Gesellschaft oder die Übertragung im Rahmen einer Erbschaft. Bei letzteren sei der Transfer von Wertschriften «teilweise unabdingbar».