In diesem Dokument hält die Kommission fest, dass die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten einen «geeinteren Auftritt» anstreben sollen. Dabei würde eine Rolle spielen, inwiefern diese Drittstaaten die Grundsätze der guten Staatsführung in Steuerbelangen anwandten. Das Dokument kam in Berichten des «Tages-Anzeigers», von «L'AGEFI» und «La liberté» zur Sprache.
In einer Kopie, die der Nachrichtenagentur SDA vorliegt, heisst es weiter: «Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten darauf achten, mit ihren bilateralen Steuerabkommen nicht Möglichkeiten schaffen, EU-Richtlinien oder Steuergesetze anderer Mitgliedstaaten zu umgehen.»
Erste Gespräche haben stattgefunden
Damit will die EU-Kommission dem Vorgehen der Schweiz einen Riegel schieben. Die EU möchte den Informationsaustausch gemäss OECD-Standard (Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung) in das bestehende Abkommen über Betrugsbekämpfung zwischen der Schweiz und der EU einbauen.
Die EU möchte ein einheitliches Auftreten ihrer Mitgliedsländer gegenüber der Schweiz. /


Die Schweiz wollte diese Änderungen mit den einzelnen Staaten separat verhandeln. Erste Gespräche haben unter anderem mit Polen, Dänemark und den Niederlanden stattgefunden.
Unter internationalem Druck hatte der Bundesrat am 13. März versprochen, das Bankgeheimnis zu lockern. Künftig soll nicht mehr nur alleine bei Steuerbetrug Amts- und Rechtshilfe geleistet werden.