Diese Praxis sei für die Schweizer Behörden neu, bestätigte Beat Furrer, Sprecher der Eidg. Steuerverwaltung, Berichte der Onlineplattform «Newsnetz», der «Basler Zeitung» und der Gratiszeitung «News». Berlin begründe dies mit dem deutschen Aussensteuerungsgesetz.
Deutsche Ärzte in der Schweiz mussten immer schon in ihrer Heimat und in der Schweiz Steuern abliefern. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens sollten sie jedoch in Deutschland weniger bezahlen, als dies nun der Fall sei, sagte Furrer weiter.
Die deutschen Ärzte könnten nämlich nicht alle Vorteile des Abkommens für sich in Anspruch nehmen.
Deutsche Ärzte in der Schweiz müssen in ihrer Heimat und in der Schweiz Steuern abliefern. (Symbolbild) /


Aus diesen Gründen werde nach Ansicht der Schweiz das Doppelbesteuerungsabkommen verletzt.
Problem von Ärzten
Ähnliche Probleme mit anderen Berufsgruppen sind Furrer nicht bekannt. Denkbar sei dies allenfalls bei anderen selbständigen Deutschen, die in der Schweiz Dienstleistungen anbieten.
Pascal Duss, der bei der Steuerverwaltung für Deutschland verantwortlich ist, hat gemäss Furrer die Probleme gegenüber seinem deutschen Amtskollegen thematisiert. Die schweizerischen und deutschen Steuerbehörden träfen sich regelmässig; innerhalb dieser Treffen würden die Probleme mit den Ärzten nun diskutiert.
Wann die Schweiz und Deutschland ihr Doppelbesteuerungsabkommen neu aushandeln, ist noch offen.