Informationen über Bankkunden werden heute in der Regel nur dann an ausländische Behörden herausgegeben, wenn der Verdacht auf Steuerbetrug besteht. Bei Steuerhinterziehung, dem in der Schweiz weniger streng gehandhabten blossen «Vergessen» von Angaben an Steuerbehörden, wird die Amtshilfe verweigert.
Diese Praxis scheint die Schweiz unter internationalem Druck nun aufgeben zu müssen. Verhandlungen über die Revision der Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan und Polen sind bereits im Gang, rund ein Dutzend andere Länder haben ebenfalls Interesse bekundet.
Wichtiger Handelspartner
Angaben über ihr Verhandlungziel machen die Schweizer Behörden nicht. Die ausländischen Begehrlichkeiten gehen von der Übernahme der OECD-Standards aus, was Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung bedeutet, bis zum automatischen Informationsaustausch, der faktischen Aufhebung des Bankgeheimnisses.
Das Abkommen mit den USA ist nicht das erste, dessen Bestimmungen über die Amtshilfe geändert werden sollen.
Die Verhandlungen dürften sich die ganze Woche hinziehen. /

Zahlreiche Länder wollen die Doppelbesteuerungsabkommmen neu verhandeln. /


Weil die USA einer der grössten Handelspartner der Schweiz sind, ist es aber bestimmt eines der wichtigsten.
Wie lange die erste Verhandlungsrunde in Bern dauert, ist nicht klar. Nach Angaben von Beat Furrer, Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung, beginnen die Gespräche am Dienstagnachmittag und können die ganze Woche dauern.
Kantone mit am Tisch
Die Schweizer Delegation wird angeführt von Jürg Giraudi, Leiter der Abteilung Internationales der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ebenfalls mit am Tisch sitzt ein Vertreter der Kantonalen Finanzdirektorenkonferenz. Angaben darüber, wer zur Delegation der USA gehört, wollte Furrer nicht machen.
Ob am Dienstag weitere Informationen über den Gang der Verhandlungen zur Verfügung stehen, ist ungewiss.