Unter diesem Standard ist festgehalten, dass sich die Länder zu einem Informationsaustausch (auch bei Steuerhinterziehung) auf Anfrage verpflichten. Die Schweiz und weitere Länder, die sich auf der sogenannten «grauen Liste» der OECD befinden, müssen zwölf solche Abkommen unterzeichnen, um von der Liste weg zu kommen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich ist das vierte Abkommen, das erweitert mit dem OECD-Standard durch die Schweizer Steuerbehörden paraphiert wurde. Die anderen Länder sind Dänemark und Norwegen sowie ein drittes, das nicht bekannt gegeben wird.
Schweiz und Frankreich haben die Revision ihres Doppelbesteuerungsabkommens beschlossen. /


Dies geschehe aus Rücksicht auf das beteiligte Land, wie es beim EFD heisst.
Bei seinem Treffen mit dem französischen Budgetminister Eric Woerth in Bern bekräftigte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz den Willen der Schweiz, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerfragen auszubauen und dabei die Amtshilfe nach OECD-Standard zu übernehmen.
Gedankenaustausch über Finanz- und Wirtschaftskrise
Die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich war eines der Themen beim Treffen zwischen Merz und Woerth, wie das EFD mitteilte. Weiter folgten ein Gedankenaustausch über die Finanz- und Wirtschaftskrise und Gespräche zu bilateralen Fragen.
Thema war aber auch das bestehende Zinsbesteuerungungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Die EU diskutiert seit längerem die Erweiterung ihrer Richtlinie über die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung. Neu sollen auch Versicherungsprodukte, Stiftungen und Trusts einbezogen werden.