Die beiden Länder hätten sich «auf technischer Ebene auf die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens geeinigt», schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).
Dieser Abschnitt sieht einen Informationsaustausch in Steuerfragen vor, falls in einem konkreten Fall eine begründete Anfrage vorliegt. Das DBA sei nach den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden.
Die Schweiz und die USA hatten ihre Verhandlungen am Dienstag begonnen. (Symbolbild) /


Diese schliessen den automatischen Informationsaustausch aus.
Zufriedenheit seitens der USA
US-Finanzminister Timothy Geithner zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: «Dieser Vertrag verbessert unsere Fähigkeit, die Steuergesetze durchzusetzen». Er helfe, das Kapitel Offshore-Konten und Investitionen zur Steuerflucht zu schliessen, wie es in einem Communiqué der US-Regierung heisst.
Zur Revision der Doppelbesteuerungsabkommen hat sich die Schweiz unter internationalem Druck bereit erklärt. Neu soll ausländischen Behörden auch in Fällen von Steuerhinterziehung Informationen über Bankkonten und deren Inhaber geliefert werden, während diese Amtshilfe heute nur bei Steuerbetrug gewährt wird.
Nach Dänemark, Norwegen, Frankreich, Mexiko und einem weiteren ungenannten Land sind die USA der sechste Staat, mit dem die Schweiz ein DBA mit der erweiterten Amtshilfeklausel paraphiert hat.
Wie der Sprecher der Steuerverwaltung, Beat Furrer, erläuterte, bleibt der Inhalt des paraphierten Abkommens vorläufig vertraulich.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Abkommen dem Bundesrat unterbreitet. Die Landesregierung entscheidet über die Ermächtigung zur Unterzeichnung. Nach der Unterzeichnung entscheiden die eidgenössischen Räte über das Abkommen.
Die Verhandlungen in den USA wurden angesichts der UBS-Steueraffäre in der Schweiz mit grossem Interesse verfolgt.