Das in Kopenhagen unterzeichnete Abkommen wird im November vom Bundesrat den eidgenössischen Räten zugeleitet. Die Räte müssen dann auch entscheiden, ob es dem fakultativen Referendum unterbreitet wird. Der Bundesrat plant dies für das erste erweiterte Abkommen, das vom Parlament gutgeheissen wird.
Gleichzeitig mit der Unterzeichnung wurde das geänderte Abkommen mit Dänemark publiziert. Ein Protokoll hält ausdrücklich fest, dass die Vertragsstaaten nicht dazu verpflichtet sind, Informationen «auf automatischer oder spontaner Basis» auszutauschen.
Die Schweiz könnte auf der «grauen Liste» gestrichen werden. /


Vor dem Begehren zu einem Informationsaustausch müssen alle innerstaatlichen Mittel ausgeschöpft werden.
Bisher hat die Schweiz mit dreizehn Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ausgehandelt. Zwölf solche Abkommen müssen unterzeichnet sein, damit die Schweiz von der «grauen Liste» der Steueroasen gestrichen wird.
Zur Unterzeichnung bereit
Erst paraphiert, aber noch nicht unterzeichnet sind die Abkommen mit Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko, den USA, Japan, den Niederlanden, Polen, Grossbritannien, Österreich, Finnland und Katar.
Das grüne Licht des Bundesrates zur Unterzeichnung haben die Abkommen mit Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien. Über die Unterzeichnung der übrigen paraphierten Verträge wird die Landesregierung demnächst entscheiden.
Am 8. September beginnen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Revision ihres Doppelbesteuerungsabkommen. Hauptpunkt der Revision ist die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen.