Die Schweiz und Finnland hätten ihre Verhandlungen abgeschlossen und sich auf ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt, teilte das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mit.
Zuvor hatte die Schweiz bereits mit Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko, den USA, Japan, den Niederlanden, Polen, Grossbritannien und Österreich ein DBA mit der erweiterten Amtshilfeklausel paraphiert.
Der Bundesrat hatte am 13. März entschieden, das Bankgeheimnis zu lockern und künftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung fremden Behörden Auskunft über Bankkundendaten zu geben.
Massiver internationaler Druck
Der Entscheid zur Übernahme des OECD-Standards erfolgte auf massiven internationalen Druck.
Der Bundesrat hatte am 13. März 2009 entschieden, das Bankgeheimnis zu lockern. /


Die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) drohten damit, die Schweiz zusammen mit anderen «unkooperativen» Staaten wie Luxemburg, Österreich und Belgien auf eine «schwarze Liste» der Steueroasen zu setzen.
Nach dem G20-Gipfel im April landete die Schweiz schliesslich auf einer «grauen Liste» der Staaten, die sich zur Zusammenarbeit bereiterklärt, die Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aber noch nicht umgesetzt hatten.
Der paraphierte Text ist noch vertraulich und als nächstes können die Kantone und die betroffenen Wirtschaftsverbände dazu Stellung nehmen. Danach entscheidet der Bundesrat über die Unterzeichnung. Ein DBA kann jedoch erst in Kraft treten, wenn es durch das Parlament genehmigt wird. Da ein DBA zudem wichtige zusätzliche Verpflichtungen vorsieht, untersteht es nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum.
Die Schweizerische Bankiervereinigung und economiesuisse werten die Paraphierung des zwölften Doppelbesteuerungsabkommens nach OECD-Standard als wichtiges Zeichen. Für EU-Botschafter Michael Reiterer ist der Inhalt der Abkommen entscheidend.