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Grünes Licht für sechs DoppelbesteuerungsabkommenBern - Der Bundesrat hat die ersten sechs Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Amtshilfeartikel gemäss OECD-Musterabkommen gutgeheissen. Er hat das Eidg. Departement des Äussern (EDA) und das Eidg. Finanzdepartement (EFD) zur Unterzeichnung ermächtigt.sl / Quelle: sda / Mittwoch, 19. August 2009 / 16:33 h
Grünes Licht erteilte der Bundesrat damit für die Unterzeichnung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien. Das EFD wird im November eine entsprechende Botschaft an die eidgenössischen Räte überweisen.
Dabei wird den Eidgenössischen Räten auch die Frage des fakultativen Referendums unterbreitet werden. Nach der Unterzeichnung der Abkommen durch beide Staaten werden die jeweiligen Abkommenstexte veröffentlicht.
Abkommen mit 13 Staaten Seit dem Bundesratsentscheid vom 13.Die Schweiz hat bereits 13 Staaten OECD-Musterabkommen ausgehandelt. /
März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz mit 13 Staaten eine erweiterte Amtshilfeklausel gemäss OECD-Musterabkommen ausgehandelt. Bereits paraphiert worden sind Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel auch mit den USA, Japan, den Niederlanden, Polen, Österreich, Finnland und Katar. Diese Abkommen werden dem Bundesrat demnächst für die Zustimmung zur Unterzeichnung vorgelegt. Weg von der «grauen Liste» Mit der Paraphierung wurde der ausgehandelte Vertragstext vorläufig festgelegt. Dieser paraphierte Text ist vorerst vertraulich. Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden wird der Inhalt in einem Kurzbericht bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Um von der so genannten «grauen Liste», die vom OECD-Sekretariat für die G-20 zusammengestellt wurde, gestrichen zu werden, müssen zwölf Abkommen mit dem OECD-Standard unterzeichnet werden.
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Fortsetzung
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