Mit 95 zu 73 Stimmen bei 11 Enthaltungen fiel die Zustimmung allerdings nicht sehr deutlich aus. Bedenken erweckten im Nationalrat die einseitige Akzeptierung des Prinzips, die Sorge um billige Nahrungsmittelimporte und die Diskriminierung inländischer Produzenten.
Die Annahme des in der EU geltenden Prinzips gehört zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz». Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) sollen Behinderungen des Warenverkehrs abgebaut werden, die mit 2 Milliarden Franken zu Buche schlagen dürften. Allerdings werden 19 Ausnahmen statuiert.
Mit 98 zu 77 Stimmen lehnte der Nationalrat einen gemeinsamen Nichteintretensantrag von Hans Kaufmann (SVP/ZH) und Louis Schelbert (Grüne/LU) ab. Importe von Billig-Lebensmitteln, die schweizerischen Vorschriften zum Gesundheits-, Umwelt- und Konsumentenschutz nicht genügten, seien eine «Schnapsidee», sagte Kaufmann.
Unsinnige Sondervorschriften
Wirtschaftsministerin Doris Leuthard wartete mit Zahlen auf.
Der Nationalrat hat sich für die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips ausgesprochen. /


Die Schweiz importiere für 139 Milliarden Franken Produkte aus der EU. 73 Milliarden seien von schweizerischen, zum Teil unsinnigen Sondervorschriften betroffen. Die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips reduziere dies um 9 Prozent.
In der gegenwärtigen Wirtschaftslage sei ihr jede Milliarde sehr willkommen, sagte Leuthard. Die EU sei ja keine Bananenrepublik. Das Schutzniveau für Produkte aus der EU sei auf gleichem oder gar höherem Niveau als in der Schweiz. Die Schweiz zur «Lebensmittelinsel» machen zu wollen, sei realitätsfremd.