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Parallelimporte ab Mitte Jahr erlaubt
Bern - Parallelimporte aus dem europäischen Wirtschaftraum sind ab Mitte Jahr zugelassen. Der Bundesrat hat das revidierte Patentgesetz in Kraft gesetzt, das es Importeuren erlaubt, Waren am offiziellen Vertriebskanal vorbei einzuführen.
ht / Quelle: sda / Freitag, 29. Mai 2009 / 12:10 h
Patentgeschützte Produkte, die mit Zustimmung des Patentinhabers im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gesetzt wurden, können neu ohne Zustimmung des Patentinhabers in die Schweiz eingeführt werden. Ausgenommen sind die Medikamente. Dort bleiben Parallelimporte verboten.
Das Bundesgericht hatte 1999 im so genannten Kodak-Urteil Parallelimporte untersagt. Seither konnte der Patentinhaber gerichtlich verhindern, dass seine patentgeschützten Produkte, die er im Ausland auf den Markt gebracht hat, gegen seinen Willen in die Schweiz importiert werden.
Das Einsparpotenzial für Konsumenten wird auf rund 150 Mio. Franken pro Jahr geschätzt.
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Auch der Bundesrat hatte sich gegen die Zulassung von Parallelimporten ausgesprochen. Das Parlament folgte ihm nach langen Debatten nicht. Es verspricht sich von der Zulassung patentgeschützer Güter aus dem EU-Raum eine Absenkung der Hochpreisinsel Schweiz.
Die Beschaffung von Waren dort, wo sie am günstigsten zu haben sind, senke die Preise, sorge für mehr Wettbewerb und stütze die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten, hiess es im Parlament. Das Einsparpotenzial wurde auf rund 150 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
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