Von den neuen Regeln für Abtreibungen sind Eltern betroffen, die im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft erfahren, dass ihr Kind voraussichtlich schwer krank oder behindert zur Welt kommen wird.
Mit der Neuregelung ist der Arzt künftig verpflichtet, die Schwangere nach einer solchen Diagnose zu beraten.
Ausserdem muss er die Patientin mit ihrem Einverständnis zu Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen vermitteln.
Bussen gegen Ärzte
Zudem ist er verpflichtet, bei der Beratung weitere Mediziner hinzuzuziehen, die auf die Gesundheitsschädigung des Kindes spezialisiert sind. Verstösst der Arzt gegen diese Pflichten, kann gegen ihn ein Bussgeld von 5000 Euro verhängt werden.
Zwischen der Diagnose und der Ausstellung der medizinischen Indikation für die Abtreibung muss künftig eine dreitägige Mindestbedenkzeit liegen.
Im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur Abtreibung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. (Archivbild) /


Da sich die Ansichten in dieser ethisch umstrittenen Frage nicht an Parteigrenzen festmachen liessen, war der Fraktionszwang aufgehoben worden. Die Abgeordneten konnten frei nach ihrem Gewissen entscheiden.
Kein Stopp von Gen-Mais
Gegen einen Antrag der Grünen, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais generell zu verbieten, sprachen sich CDU/CSU, SPD und FDP aus.
Die Grünen begründeten ihren Antrag damit, dass der Widerstand gegen den Gen-Mais MON810 zu Beginn des kommerziellen Anbaus in Deutschland stark gestiegen sei. In diesem Frühjahr stehe die vierte Anbau-Saison des umstrittenen Mais bevor.
Immer mehr Landwirte und Imker wehrten sich dagegen. Sie hätten jedoch nur einen unzureichenden rechtlichen Schutz vor einer Verunreinigung ihrer Produkte.