Danach sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig bis zur 14. Woche straffrei bleiben. In Sonderfällen - wie bei gesundheitlichen Gefahren für die Frau oder bei schweren Missbildungen des Fötus - sollen Abtreibungen bis zur 22. Woche der Schwangerschaft zulässig sein.
Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sollen ohne Zustimmung der Eltern über eine Abtreibung entscheiden können.
Derzeit sind in Spanien Abtreibungen nur in Ausnahmefällen zugelassen. /


Diese Bestimmung war bereits in einem - vor vier Monaten vom Kabinett gebilligten - Vorentwurf enthalten.
Heftige Proteste
Sie stiess in der Öffentlichkeit auf besonders heftige Proteste. Dennoch hielt die Regierung daran fest. Die Reform wird nun dem Parlament vorgelegt und muss dort mit absoluter Mehrheit verabschiedet werden.
Nach der derzeitigen Gesetzgebung aus dem Jahre 1985 sind Abtreibungen in Spanien grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen sind sie zugelassen, wie nach Vergewaltigungen, bei Missbildungen des Fötus oder bei Gefahren für die physische oder psychische Gesundheit der Schwangeren. Der letzte Punkt lässt einen grossen Ermessensspielraum zu.