Gute Sprachkenntnisse seien für die Integration wichtig, erklärte Roberto Schmidt (CVP/VS). Deshalb sei es richtig, das Bürgerrechtsgesetz zu verschärfen.
Dabei dürfe man aber nicht zu weit gehen, sagte er mit Blick auf eine parlamentarische Initiative der SVP ähnlichen Inhalts. Die SVP forderte darin, dass nur eingebürgert wird, wer die Amtssprache des Einbürgerungsorts in Wort und Schrift beherrscht.
Viele Schweizer mit Lese- und Schreibschwierigkeiten
In der viersprachigen Schweiz müsse sich auch einbürgern dürfen, wer eine der vier Landessprachen beherrsche und nicht die Amtssprache des Einbürgerungsortes, sagte Schmidt. Gleichzeitig sei es zu viel verlangt, die Sprache auch schriftlich zu beherrschen.
Viele Schweizer haben auch Probleme mit der Amtssprache - sollen sie ebenfalls ausgebürgert werden? /


«In der Schweiz gibt es 400'000 Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten», erklärte die Waadtländer Nationalrätin Ada Marra (SP). Würde die SVP-Forderung umgesetzt, müssten dann konsequenterweise auch Tausende gebürtige Schweizerinnen und Schweizer ausgebürgert werden.
SVP-Vorstoss abgewiesen
Einbürgerungswillige müssten auch die lokale Amtssprache lesen können, verteidigte Walter Wobmann (SVP/SO) den Antrag seiner Partei. Sonst könnten diese Personen ihre Bürgerrechte gar nicht wahrnehmen und seien so nicht integriert. Die SVP setzte sich damit nicht durch. Ihr Vorstoss wurde mit 107 gegen 53 bei 5 Enthaltungen abgewiesen.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begrüsste die Kommissionsmotion.