Hintergrund der Kontroverse ist die Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA. Das Abkommen und der Beitrag der Schweiz von 41 Millionen Franken mit jährlichen Tranchen von rund 10 Millionen Franken bis 2013 ist von beiden Räten gutgeheissen worden.
Probleme bereitet die mit dem Abkommen verknüpfte Verpflichtung, die EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» anzuwenden, die mit den Werbeverboten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) kollidiert. Der Bundesrat hat mit der EU im Auftrag des Parlamentes einen Kompromiss ausgearbeitet.
Das Verbot religiöser und politischer Werbung sowie der Werbung für Spirituosen und Mischgetränke wie Alcopops kann dank diesem Abkommen aufrechterhalten werden. Anders ist es bei der Werbung für Bier und Wein.
Werbung für Alkohol kurbelt den Konsum an, speziell bei Jugendlichen. /


Diese ist nach dem RTVG für lokale TV-Veranstalter bereits zugelassen.
Bei radikaler Lösung geblieben
Der Ständerat ist jetzt bei seiner radikalen Lösung geblieben, dass jede Werbung für Alkoholika in TV-Programmen der SRG, der Privaten und der ausländischen Werbefenster in Schweizer Medien unzulässig ist. Der Beschluss ist vom Präventionsgedanken und vom Jugendschutz motiviert.
Der Nationalrat hatte es mit 91 zu 78 Stimmen abgelehnt, Werbung für alkoholische Getränke ganz zu verbieten, wie es Jacqueline Fehr (SP/ZH) beantragt hatte. In der Gesamtabstimmung passierte die RTVG-Revision in der grossen Kammer nur mit 92 zu 30 Stimmen bei 43 Enthaltungen. Die Differenzbereinigung geht weiter.