Zurzeit ist die Werbung für Bier und Wein in der Schweiz auf allen SRG-Sendern sowie in den Schweizer-Werbefenstern von ausländischen Fernsehanbietern - wie etwa SAT 1 - verboten. Hingegen dürfen lokale Fernsehsender und die Privatradios für diese leichten Alkoholika Werbung machen.
Diese Gesetzgebung steht im Widerspruch zur EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen». Gemäss dieser Richtlinie unterstehen im Ausland ausgestrahlte Werbefenster einzig den Gesetzen im Lande des Senders.
Der Ständerat fügt sich dem Nationalrat in Sachen TV-Alkoholwerbung. /


Da in Deutschland Werbung für Bier und Wein erlaubt ist, muss dies auch für deutsche Privatsender gelten, die Schweizer Werbefenster betreiben.
41 Millionen Franken bis 2013
Dies muss die Schweiz umso mehr, weil beide Räte bereits entschieden haben, am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA teilzunehmen. Dies bedingt, dass die Schweiz die EU-Fernsehrichtlinie respektiert. Der Bundesrat schlug deshalb vor, das Werbeverbot zu lockern - auch für die SRG-Sender.
Das MEDIA-Abkommen und der Beitrag der Schweiz von 41 Millionen Franken mit jährlichen Tranchen von rund 10 Millionen Franken bis 2013 ist von beiden Räten gutgeheissen worden. Das Verbot religiöser und politischer Werbung sowie der Werbung für Spirituosen und Mischgetränke kann aufrechterhalten werden. Der Ständerat fügte sich dem Entscheid der Einigungskonferenz diskussionslos.