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Wirtschaft begrüsst Gestaltungsraum - SGB will LohnobergrenzeBern - Der Entwurf der Finma zu den neuen Vergütungsregeln ist bei Wirtschaftsverbänden auf ein positives Echo gestossen. Begrüsst wird vor allem der Verzicht auf Lohnobergrenzen. Der Gewerkschaftsbund fordert hingegen die Festlegung eines Maximallohns.fest / Quelle: sda / Mittwoch, 3. Juni 2009 / 15:29 h
Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse zeigte sich erfreut über «das Festhalten am prinzipienorientierten Grundsatz». Das lasse in der konkreten Ausgestaltung Raum offen, um die Prinzipien bei den spezifischen Gegebenheiten anzuwenden, sagte Urs Furrer, stellvertretender Leiter des Bereichs Wettbewerb und Regulatorisches bei Economiesuisse.
Insgesamt sei es das Ziel der Richtlinien, mit langfristigen Anreizmodellen das Risikobewusstsein bei den Banken in eine sinnvolle Richtung zu steuern. Economiesuisse unterstütze dies.
Kritik vom SGB Economiesuisse und Schweizerische Bankiervereinigung begrüssten ausdrücklich, dass auf die Fixierung von Lohnobergrenzen verzichtet wurde. Massiv kritisiert wird der Finma-Entwurf hingegen vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Die drei befragten Wirtschaftsverbände befürchten Konkurrenznachteile. /
Es sei «eine zisilierte Doktorarbeit», sagte SGB-Sprecher Ewald Ackermann auf Anfrage. Nötig gewesen wären aber robuste Vorgaben mit idealerweise einem maximalen Fixlohn von einer halben Million Franken pro Jahr. Es bräuchte jetzt eine Bremse, die den Boni den Garaus mache. SVV: Politische Entscheidung Für den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind die von der Finma vorgestellten Mindeststandards für Vergütungssysteme vor dem Hintergrund der Finanzkrise primär politisch zu verstehen. Sachlich besteht aus Sicht der Versicherungswirtschaft dazu kein Anlass. Auslöser der Finanzkrise seien unter anderem Systemrisiken gewesen, die nicht auf die Versicherungswirtschaft zurückzuführen seien, heisst es beim SVV. Die drei befragten Wirtschaftsverbände teilen die Befürchtung, dass die neue Schweizer Regelung, da sie weiter gehe als alle ausländischen Regulierungen, bei den international ausgerichteten Gesellschaften Konkurrenznachteile zur Folge haben könnte.
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