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Bund behält UBS-PflichtwandelanleiheBern - Der Bund steigt vorerst nicht aus seinem milliardenschweren Engagement bei der Grossbank UBS aus. Nach Ablauf der sechsmonatigen Haltefrist hat der Bundesrat noch keinen Entscheid über die Pflichtwandelanleihe gefällt.ht / Quelle: sda / Dienstag, 9. Juni 2009 / 08:19 h
Die Eidgenosschenschaft könnte die für 6 Mrd. Fr. gezeichnete Anleihe weiterverkaufen, vorzeitig in Aktien der UBS wandeln oder sie bis zum Ende der Laufzeit im Juni 2011 halten, ehe sie pflichgewandelt wird.
«Bis dato wurden keine Entscheide zur Wandlung und/oder Veräusserung getroffen», teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit.
Im Auftrag des Departementes prüft die Eidg.
Finanzverwaltung «verschiedene Transaktionsmöglichkeiten», wie es weiter hiess. Sie führt dazu «mit verschiedenen Parteien vertiefende Gespräche». Namen wurden keine genannt.
Volkswirtschaftliches Interesse Hauptkriterien seien das volkswirtschaftliche Interesse an einem stabilen Finanzsystem und die möglichst vollständige Refinanzierung des Bundes-Engagements.Die UBS-Aktie schloss am Montag bei unter 15 Franken. /
Grundsätzlich habe der Bundesrat bereits beim Beschluss des Hilfspakets betont, dass sein Engagement in der UBS befristet sei. Der Bundesrat werde «zu gegebener Zeit» entscheiden. Für die Wandlung gelte ein Mindestpreis von 18.21 Franken, führte das EFD an. Am Montagabend schloss die Aktie auf 14.84 Franken. Allerdings fliessen dem Bund durch die Zinszahlungen (Coupon von 12,5 Prozent) pro Jahr auch rund 600 Mio. Fr. zu. «Keine öffentliche Diskussion» Am Freitag hatte Finanzminister Hans-Rudolf Merz im Nationalrat auf Anfrage bei der Beratung der Staatsrechnung erklärt, der Bund führe keine öffentliche Diskussion darüber, wie er sich aus seinem Engagement bei der UBS zurückziehe. Denn es gehe um «börsenrelevante Tatbestände». Laut Merz wird der Bundesrat in enger Zusammenarbeit mit der UBS, der Finanzmarktaufsicht FINMA und der Nationalbank beschliessen, was mit der Pflichtwandelanleihe geschieht. «Wir werden die Entscheidungen gemeinsam treffen und diese Entscheidungen gemeinsam publizieren.» Deklariertes Ziel des Bundes ist es, mindestens das eingesetzte Kapital wieder zurückzuholen.
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