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Kanton Zürich: Viel mehr Wegweisungen als erwartetZürich - Das Gewaltschutzgesetz im Kanton Zürich bewährt sich: In den ersten zwei Jahren seit der Einführung wurden 2192 Schutzmassnahmen angeordnet. Dabei wurden in den meisten Fällen gewalttätige Männer für 14 Tage oder länger aus dem gemeinsamen Haushalt weggewiesen.sl / Quelle: sda / Dienstag, 23. Juni 2009 / 13:02 h
Das waren doppelt so viele Fälle wie vor der Einführung des Gewaltschutzgesetzes (GSG) im März 2007 angenommen. Man habe damals die Erfahrungen aus dem Kanton St.Gallen als Grundlage für die Berechnung genommen, sagte Justizdirektor Markus Notter vor den Medien.
Die andere Bevölkerungszusammensetzung im Kanton Zürich und die Sensibilisierung für das Thema hätten aber dazu geführt, dass die Zahlen nun deutlich höher seien. «Das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, ist in den eigenen vier Wänden immer noch am grössten», sagte Notter weiter.
Die Polizei musste 2192 Schutzmassnahmen anordnen. (Symbolbild) /
60 Prozent Ausländer Jede fünfte Schutzmassnahme wurde im Jahr 2008 gegen einen Mann angeordnet, wegen dem die Polizei zuvor schon einmal ausrücken musste. 60 Prozent der weggewiesenen Männer waren Ausländer. 93 Prozent aller Täter häuslicher Gewalt waren Männer, 7 Prozent Frauen. In über der Hälfte der Haushalte lebten Kinder, welche die Gewalt mitansehen mussten oder selber betroffen waren. In Winterthur und Zürich wurden deshalb zwei Pilotprojekte lanciert, welche von Gewalt betroffene Kinder umgehend nach der Wegeweisung des Elternteils kontaktiert und betreut.
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