In Ergänzung zum Vernehmlassungsentwurf, der sich nur auf eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren ungeachtet des Delikts stützte, sollen Aufenthaltsansprüche auch konsequent widerrufen werden, wenn eine ausländische Person wegen eines Delikts rechtskräftig verurteilt wurde, für das eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug droht.
In der Botschaft zur SVP-Ausschaffungsinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag, die er verabschiedete, führt der Bundesrat eine Liste von Straftaten an, die nach geltendem Recht mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden.
Dabei handle es sich um sehr schwere Straftaten insbesondere gegen die physische, psychische oder sexuelle Integrität wie Mord, Vergewaltigung, Brandstiftung und Völkermord, führte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien aus.
Keine willkürliche Auflistung
Widmer-Schlumpf betonte, dass diese Liste nicht gleichzusetzen sei mit dem von der SVP in ihrer Initiative geforderten Katalog von bestimmten Straftatbeständen, die zwingend zur Ausschaffung krimineller Ausländer führen sollen. Im Gegensatz zu dieser willkürlichen Auflistung setze das Mindeststrafmass von einem Jahr Freiheitsentzug eine klare Grenze.
Liegt ein Delikt vor, das mit einem Jahr Strafe gebüsst wurde, kann eine Ausschaffung erfolgen. /


Beim Entscheid über eine Ausweisung bleiben immer die Verhältnismässigkeit und das Völkerrecht vorbehalten, betonte die Justizministerin weiter.
Die Reaktionen auf den indirekten Gegenvorschlag fallen - wenig überraschend - gemischt aus. Die SVP spricht von Augenwischerei, die Linke kritisiert den Vorschlag. Einzig die CVP ist zufrieden. «Das ist genau, was wir gefordert haben», sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay auf Anfrage.