Er kritisierte im gleichen Zug auch die Vereinbarung, die der Kanton Zürich vor kurzem mit der Organisation Exit abgeschlossen hat. Diese legt die Vorgaben für die Suizidbegleitungen von Exit fest.
Der Staat müsse sehr zurückhaltend sein, wenn es um das Leben der Leute gehe, sagte Couchepin zur Vereinbarung. Ausserdem müsse zuerst eine Debatte über die Suizidbeihilfe geführt werden.
Ebenfalls in «10vor10» weist der kantonalzürcherische Justizdirektor Markus Notter die Kritik Couchepins indes zurück. Verbiete man die Suizidbeihilfe, dränge man diese in eine Grauzone, was fatale Folgen hätte.
Ohne Vorlage: Bundesrat Couchepin ist für ein Verbot der «gewerblichen» Suizidbeihilfe. /

Nicht strafbar
Darüber hinaus sei Suizidbeihilfe laut Strafgesetzbuch straflos, wenn sie nicht selbstsüchtig geschehe. Diese Regelungen gelte es durchzusetzen.
Auch im Bundesrat teilen nicht alle Couchepins Meinung: Die Landesregierung hatte deshalb Mitte Juni nach einer ersten Aussprache noch keinen Richtungsentscheid gefällt. Stattdessen soll die zuständige Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf eine Vorlage ausarbeiten.
Der Bundesrat will eine Vorlage mit mehreren Varianten vorlegen. Zur Diskussion stehen gesetzliche Schranken und ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe.