«Wir begehen deswegen bestimmt keinen kollektiven Selbstmord», sagte Claudio Generali, der Präsident der Tessiner Bankiervereinigung (ABT), auf Anfrage. Man habe mit dieser Amnestie gerechnet.
Diese sei sicherlich ein Grund zur Beunruhigung. Allerdings seien noch zu viele Fragen offen, um die Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz abschätzen zu können.
Man dürfe nicht vergessen, dass die Massnahme noch vom Parlament abgesegnet werden müsse. Generali schliesst nicht aus, dass die Abgeordneten noch substanzielle Änderungen vornehmen werden.
Amnestie bis April 2010
Die italienische Regierung hat beschlossen, dass nicht deklarierte Auslandvermögen bei Bezahlung eines Abgabesatzes von fünf Prozent legalisiert werden können.
Italiens Finanzminister Giulio Tremonti. /


Die Amnestie gilt vom 15. Oktober 2009 bis 15. April 2010.
Der Strafnachlass für die Rückführung von Fluchtkapital im Besitz von Privatpersonen und Einzelunternehmen war bereits 2001 und 2003 vom damaligen und jetzigen Premier Berlusconi verabschiedet worden. Dies hatte die Rückführung von rund 90 Milliarden Euro ermöglicht.
Damals wurden vor allem Schwarzgelder zurückgewonnen, die in den vergangenen Jahrzehnten von Steuerflüchtigen über die Grenzen des Landes geschafft worden waren. Vor allem die Schweizer Banken erlitten wegen der italienischen Steueramnestie einen starken Kapitalabfluss.