Schreiber habe am Sonntagabend in Toronto ein Flugzeug mit Ziel Deutschland bestiegen. Kanadas Justizminister Rob Nicholson teilte nach einer vom TV-Sender CTV veröffentlichten Erklärung mit, Schreiber sei gemäss dem am 31. Oktober 2004 von seinem Vorgänger Irwin Cotler verfügten Beschluss nach Deutschland ausgeliefert worden.
Schreiber gilt als Schlüsselfigur des Ende der 90er Jahre aufgedeckten CDU-Spendenskandals, die Staatsanwaltschaft Augsburg ist ihm seit zehn Jahren auf den Fersen. In Deutschland soll ihm wegen Steuerflucht, Betrugs und Korruption der Prozess gemacht werden.
Schreiber war am Sonntag in Toronto eingetroffen, um sich in Auslieferungshaft zu begeben. Die Anweisung dazu war ihm am Freitag ausgehändigt worden.
Tarnkonten in der Schweiz
Das Tauziehen um seine Auslieferung zieht sich bereits seit seiner Ankunft in Kanada im Jahr 1999 hin. In die CDU-Spendenaffäre, die Ende der 1990er Jahre Deutschland erschütterte, war auch der langjährige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl verwickelt.
Der letzte Einspruch Schreibers war abgewiesen worden. /


Schreiber, der auch die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, hatte in den 80er und 90er Jahren ein verwirrendes Schmiergeldspiel betrieben. Er soll 1991 im Zusammenhang mit der Lieferung von Spürpanzern an Saudi-Arabien Schmiergelder in Millionenhöhe an Politiker und andere Amtsträger gezahlt haben. Dabei flossen auch Gelder über Tarnkonten in der Schweiz.
Unter anderem Manager des deutschen Thyssen-Krupp-Konzerns sowie Max Strauss, der Sohn des verstorbenen bayrischen Ministerpräsidenten Franz-Joseph Strauss, mussten sich bereits im Zusammenhang mit der Schreiber-Affäre vor Gericht verantworten. Max Strauss wurde jedoch 2007 freigesprochen. Die Manager wurden verurteilt.
Streit zwischen Deutschland und der Schweiz
Um die Bankunterlangen aus der Schweiz kam es 2006/07 zu einem Streit mit Deutschland. Die Schweiz hatte zunächst Rechtshilfe geleistet und Unterlagen an Deutschland übergeben.
Diese Rechtshilfe wurde später widerrufen und Deutschland die Verwendung der Unterlagen untersagt, weil diese nach Ansicht der Schweiz nicht Steuerbetrug sondern lediglich Steuerhinterziehung belegten - letzteres ist in der Schweiz nicht strafbar.