Der Bundesrat stelle die parlamentarische Oberaufsicht im Fall Tinner nicht in Frage, heisst es in der Antwort auf den Vorstoss, den Ständerat Claude Janiak (SP/BL) als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) eingereicht hat.
Die GPDel habe aber weder Anspruch auf vorgängige Konsultation noch auf Mitentscheidung, wenn der Bundesrat seine verfassungsmässigen Befugnisse ausübe. «Die Ausübung der Oberaufsicht des Parlaments bzw. der GPDel darf nicht die Verantwortlichkeiten von Exekutive und Legislative verwischen.»
Interessen der Schweiz wahren
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass er von seinem in der Verfassung verankerten Verordnungs- und Verfügungsrecht nur restriktiv Gebrauch machen sollte.
Der Bunderat ist zufrieden mit seiner Reaktion im Falle der Tinner-Akten. /


Dieses Recht ziele darauf ab, in bestimmten Situationen die Interessen des Landes zu wahren bzw. Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren und äusseren Sicherheit zu begegnen.
Bei den proliferationsrelevanten Aktenkopien im Fall Tinner habe er ein nach Inhalt differenziertes Vorgehen beschlossen, bekräftig der Bundesrat. Dieses Vorgehen habe «die unterschiedlichen Interessen optimal berücksichtigt».
Die GPDel und die Strafverfolgungsbehörden streiten sich seit Monaten um die Tinner-Akten. Schon die geheime Schredderaktion von 2007 war umstritten. Später beschloss der Bundesrat zudem die Vernichtung verschont gebliebener Aktenkopien mit Atombomben-Bauplänen, die der Untersuchungsrichter im Strafverfahren gegen die Tinners verwenden wollte.