Seit Monaten streiten sich die GPDel und die Strafverfolgungsbehörden mit dem Bundesrat um die Tinner-Akten. Schon die geheime Schredderaktion von 2007 war umstritten. Nun will der Bundesrat auch die damals verschont gebliebenen Atombomben-Baupläne vernichten, die der Untersuchungsrichter im Strafverfahren gegen die Tinners zu den Akten nehmen möchte.
Der Streit eskalierte, als der Untersuchungsrichter am 9. Juli 2009 einen Schlüsseltresor der Bundespolizei beschlagnahmen liess.
Claude Janiak stellt in einer dringlichen Interpellation Fragen zur Handhabung des Notrechts. /


Inzwischen haben sich die Fronten etwas aufgeweicht, doch möchte Janiak mit seinen GPDel-Kollegen Alex Kuprecht (SVP/SZ) und Hans-Ruedi Stadler (CVP/UR) Klarheit über das Vorgehen des Bundesrates in der ganzen Affäre.
Auskunft erwarten sie insbesondere darüber, unter welchen Voraussetzungen sich der Bundesrat unter Berufung auf Notrecht berechtigt sieht, «in die Angelegenheiten der Justiz einzugreifen und die gerichtliche Verfolgung von Straftaten zu verhindern». Sie möchten auch wissen, ob mildere Alternativen zur Aktenvernichtung abgeklärt wurden.
Nicht akzeptierte Kritik
Nicht akzeptieren können die Interpellanten die Kritik des Bundesrates an der parlamentarischen Oberaufsicht. «Bestreitet der Bundesrat, dass der GPDel keine Geheimhaltungsinteressen entgegengehalten werden können und dass sie auch im Fall Tinner allein und endgültig über die Ausübung ihrer Informationsrechte zu entscheiden hat?»
Über die Dringlichkeit der Interpellation wird das Ständeratsbüro befinden. Der Vorstoss dürfte in der Herbstsession behandelt werden.