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Ausserordentlicher Staatsanwalt im Tinner-Fall
Bern - Eine Untersuchung soll zeigen, wie im Fall Tinner eine vertrauliche Verfügung des Untersuchungsrichters gegen den Bundesrat an die Öffentlichkeit gelangte. Der Bundesrat setzte den Neuenburger Staatsanwalt Cornu als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ein.
tri / Quelle: sda / Montag, 3. August 2009 / 19:59 h
Die Indiskretion betrifft die Verfügung, die am 9. Juli zur zur spektakulären Beschlagnahmung eines Tresors mit Schlüsseln zu den wiederaufgetauchten Tinner-Akten führte, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Die Verfügung dazu war bereits einige Tage zuvor publik gemacht worden.
Obwohl die Verfügung vertraulich gewesen sei, habe die Öffentlichkeit durch die Medien am nächsten Tag von deren Existenz erfahren, stellt das EJPD in einer Mitteilung fest. Deshalb habe der Eidg.
Pierre-André Cornu steht nicht zum ersten Mal als ausserordentlicher Staatsanwalt im Dienste des Bundes. /
Untersuchungsrichter eine Anzeige gegen Unbekannt eingereicht. Es bestehe der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung.
Die Bundesanwaltschaft kann die Untersuchung nicht durchführen, weil der Vorwurf sich auch gegen Bundesangestellte richten könnte. Deshalb soll Cornu die Umstände der Indiskretion untersuchen. Der Neuenburger Generalprokurator hatte bereits früher bei ähnlichen Fällen als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes gewirkt.
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