Als das Netzwerk von Abdul Qader Khan, des «Vaters» der pakistanischen Atombombe, und mit ihm die Tinners 2004 aufflogen, waren bei verschiedenen Hausdurchsuchungen grosse Mengen Beweismaterial beschlagnahmt worden. Der grösste Teil davon war bereits vernichtet, als Untersuchungsrichter Andreas Müller das Strafverfahren von der Bundesanwaltschaft übernahm.
Auf 21 Seiten, in welche die Nachrichtenagentur SDA Einblick hatte, listet Müller auf, was fehlt: Mehrere Dutzend Computer und Laptops, hunderte von Disketten CD und DVD, Plastiksäcke voller Flugtickets und Bankbelege, Fotospeicherkarten, Notizbücher, Bestellungs- und Auftragsformulare, Reisepässe, Faxausdrucke oder Autoschlüssel.
Ebenfalls weg sind 8 Haupt- und 79 Bundesordner, in welchen die Bundesanwaltschaft ihre Verfahrensakten angelegt hatte. Dem Untersuchungsrichter übergeben worden sind 45 Haupt- und 47 Bundesordner mit Unterlagen.
Der grösste Teil der Akten war bereits vernichtet, als Untersuchungsrichter Andreas Müller das Strafverfahren übernahm. /

Korrekte Verteidigung unmöglich
Ob die 38 im April 2009 wieder aufgetauchten Bundesordner vernichtetes oder ohnehin bereits vorhandenes Material enthalten, ist nicht klar. Ebenso unklar ist, welche Bedeutung die zerstörten Unterlagen im Stafprozess gegen die Gebrüder Tinner gehabt hätten. Ein Protokoll über die vom Bundesrat angeordnete Schredder-Aktion existiert nicht.
Für Tinner-Anwalt Roman Bögli ist es unerheblich, ob die Unterlagen erhalten bleiben oder nicht: Ein faires Verfahren hält er ohnehin für unmöglich.
Es sei bereits so viel entlastendes Material vernichtet worden, dass eine korrekte Verteidigung nicht mehr möglich sei, sagte der Anwalt von Urs Tinner.