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Abkommen Nr. 5 unterzeichnet - mit ÖsterreichBern - Die Schweiz und Österreich haben am Donnerstagabend im Wien ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Damit ist nun ein fünftes Abkommen unterschrieben, das die erweiterte Amtshilfe nach OECD-Standard vorsieht.tri / Quelle: sda / Freitag, 4. September 2009 / 17:28 h
Die Schweiz muss zwölf angepasste Doppelbestreuerungsabkommen unterzeichnen, um von der «grauen Liste» der Steueroasen wegzukommen. So weit ist sie nun mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen und Österreich.
Grünes Licht zur Unterzeichnung hat der Bundesrat auch für die Abkommen mit Mexiko und Grossbritannien bereits erteilt.
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich enthält auch eine Schiedsgerichtsklausel. (Symbolbild) /
Ebenfalls ausgehandelt und paraphiert wurden die Verträge mit den USA, Japan, den Niederlanden, Polen, Finnland, Katar und Singapur. Über ihre Unterzeichnung wird der Bundesrat demnächst entscheiden. Neben der erweiterten Amtshilfe in Steuersachen entsprechend Artikel 26 des OECD-Musterabkommens enthält das revidierte Abkommen mit Österreich auch eine Schiedsgerichtsklausel, wie das Eidgenössische Finanzdepartement mitteilte.
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