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Geiseln vor Gericht: EDA weiss von nichts

Bern - Die Rückkehr der zwei in Libyen festgehaltenen Schweizer ist weiter ungewiss: Unklar ist, ob die zwei Männer vor ein libysches Gericht gestellt werden, wie es der libysche Aussenminister angekündigt hatte. Die Schweiz hat dazu laut Aussendepartement keine Angaben.

tri / Quelle: sda / Freitag, 4. September 2009 / 18:56 h

Dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) lägen keine konkreten Angaben zu diesem Gerichtsverfahren vor, sagte eine EDA-Sprecherin auf Anfrage der SDA. Insbesondere sei die Schweiz nicht im Besitz einer entsprechenden Anklageschrift aus Libyen. Dass die Schweizer vor ein libysches Gericht gestellt würden, bevor sie heimkehren könnten, hatte der libysche Aussenminister Musa Kusa am Donnerstagabend gegenüber dem Nachrichtenmagazin «10vor10» auf Schweizer Fernsehen SF gesagt. «Es ist eine Sache des Gerichts, eine Entscheidung zu treffen.»

EDA: Kein Kommentar Diese Aussage kommentiere das EDA nicht, sagte die Sprecherin weiter. Bereits Anfangs der Woche hatte der Generalsekretär des libyschen Aussenministeriums eine ähnliche Aussage gemacht. Die Schweizer würden nochmals vom Staatsanwalt befragt wegen angeblicher Verstösse gegen Visabestimmungen. Im «10vor10»-Interview, das der SDA als Abschrift vorliegt, liess Musa Kusa weiter verlauten, die libysche Gerichtsbarkeit sei frei in ihrer Entscheidung.



Das Departement von Aussenministerin Calmy-Rey hüllt sich in Schweigen. (Symbolbild) /

Deshalb könne er nicht genau sagen, wann die Schweizer zurückkehren könnten. Der Journalist Martin Fletcher der Londoner «Times» hatte das Interview geführt. Die zwei Geschäftsleute werden in der libyschen Hauptstadt Tripolis seit Juli 2008 an der Ausreise gehindert. Am 20. August, als Bundespräsident Hans-Rudolf Merz sich entschuldigte, sah es aus, als ob die Schweizer bald heimreisen könnten. Die libysche Seite brach jedoch ihr Versprechen, die zwei Männer bis zum 1. September ausreisen zu lassen.

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